Allgemeine Geschäftsbedingungen



Digitalatelier Heibel
Inh. Julia Heibel M.A.
Erbacher Landstr. 32
65347 Eltville
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Telefon: 06723 88 97 71

§ 1 Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Digitalatelier Heibel durchgeführte Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen aus dem Tätigkeitsgebiet „Fotografie“.

2. Sie gelten als vereinbart mit der Auftragserteilung, Entgegennahme der Leistung, bzw. des Angebots des Digitalateliers Heibel durch den Kunden

3. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen des Digitalateliers Heibel

§ 2 Fotodienstleistungen

1. Urheberrecht

a) Den im Auftrag von Digitalatelier gearbeiteten Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberechtsgesetzes zu.

b) Die gewährten Nutzungsrechte treten erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an Digitalatelier Heibel in Kraft.

c) Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.

d) Bei der Verwertung des Bildmaterials muss der vom Digitalatelier Heibel vermittelte Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Bildes genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Digitalatelier Heibel zum Schadenersatz.

2. Überlassendes Bildmaterial

a) Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassendes Bildmaterial, gleich in welcher technischen Form sie vorliegen.

b) Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Digitalatelier Heibel gelieferten Bildmaterial um urheberechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetzes handelt.

c) Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Digitalateliers Heibel, und zwar auch in dem Fall, dass Schadenersatz hierfür geleistet wird.

d) Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

e) Der Kunde hat das Bildmaterial nach Eingang auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, die Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Sendung, bzw. nach Datenabruf oder -übermittlung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Die bemängelten Bilder müssen unverzüglich an Digitalatelier Heibel zurückgegeben werden. Unterbliebene, unvollständige oder nicht fristgerechte Mängelrügen schließen den Einwand, die Lieferung sei unvollständig oder mangelbehaftet gewesen, sowie eine Haftung von Digitalatelier Heibel für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten aus.

3. Nutzungsrechte

a) Überträgt das Digitalatelier Heibel Nutzungsrechte an Bildmaterial, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht (die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus dem Umständen der Auftragserteilung ergibt) übertragen.

b) Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

c) Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt Digitalatelier Heibel berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.

d) Jede über Absatz a) hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung der Veröffentlichung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen Zustimmung des Bildautors. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken; die Speicherung, Vervielfältigung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern und auf digitalen Datenspeicher aller Art (z.B. magnetische, optische oder elektronische Trägermedien wie CD-Rom, DVD, USB-Stick,

Disketten, Festplatten, Wetransfer, Internetplattformen wie Cloud, Googledrive, Dropbox und Ähnliche etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. § 3, Abs. 2, a AGB dient; die Weitergabe des digitalen Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

e) Die Verbreitung von Bildern des Digitalateliers Heibel im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken und –diensten, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Digitalatelier Heibel und dem Auftraggeber gestattet.

f) Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Digitalateliers Heibel. Hiervon ausgenommen ist z.B. lediglich die Beseitigung ungewollter Unscharfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

g) Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch auf andere Konzernoder Tochterunternehmen, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Digitalateliers Heibel.

4. Honorar, Ausfallhonorar und Nebenkosten

a) Es gilt das vereinbarte Honorar - für die Herstellung des Bildmaterials wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM)

b) Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Requisiten, Spesen etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

c) Anerkannte Zahlungsweise ist Rechnungsstellung

d) Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via Fax oder Email an die vom Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilte Faxnummer oder Emailadresse gesendet ist.

e) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzug zu zahlen

f) Im Falle des Zahlungsverzuges (der Auftraggeber gerät im Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht) erfolgt eine Zahlungserinnerung an den Kunden, sollte danach keine Zahlung erfolgt sein, ist Digitalatelier Heibel berechtigt für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro zu berechnen.

g) Hat der Auftraggeber dem Digitalatelier Heibel keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildaufassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Digitalatelier Heibel behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

h) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Digitalatelier Heibel nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Digitalatelier Heibel auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Digitalatelier Heibel kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Digitalatelier Heibel auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

i) Ausfallshonorar bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn 50% vom vereinbarten Honorar, danach 100 %

5. Schutzrechte Dritte

a) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Digitalatelier Heibel übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

b) Digitalatelier Heibel übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechter Dritter verletzt werden.

6. Haftung und Schadenersatz

a) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Digitalatelier Heibel für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gilt auch für Schaden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

b) Für Schäden an Aufnahmeobjekten haftet Digitalatelier Heibel – wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Digitalatelier Heibel ist in jedem Fall auf maximal die Höhe des Auftragswertes begrenzt.

c) Geht das vom Digitalatelier Heibel zur Verfügung gestellte Bildmaterial im Risikobereich des Auftraggebers verloren, ist eine evtl. Ersatzlieferung, bzw. Zusendung einer Kopie (falls vorhanden gemäß § 3, Abs. 6 (d) dieser AGB) des Bildmaterials erneut in voller Höher honorarpflichtig.

d) Digitalatelier Heibel verwahrt das im Auftrag erstellte Bildmaterial sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom ihm aufbewahrte Originale nach 6 Monate seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

e) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildwerkes haftet der Auftraggeber für alle Schäden, welcher dem Digitalatelier Heibel entstehen. Digitalatelier Heibel ist berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung des vierfachen üblichen Nutzungshonorars (MFM) zu fordern, mindestens jedoch 400,- Euro pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Datenschutz

1.Vertraulichkeit, Aufklärungspflicht

a) Beide Vertragspartner verpflichten sich selbst sowie ihre Mitarbeiter und beigezogene Personen, während der gesamten Laufzeit der Geschäftsbeziehung für den Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten, sämtliche vertrauliche sowie alle nicht allgemein bekannten Unterlagen und Information vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten zu offenbaren oder anderweitig zu verwenden. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung aufrecht.

b) Beide Vertragspartner sind zu gegenseitiger Aufklärung über alle Umstände verpflichtet, welche das Arbeitsergebnis beeinflussen könnten.

2. Datenschutzerklärung

Aktuelle Datenschutzerklärung steht Ihnen unter www.digitalatelier.de/datenschutz.html zur Verfügung.

§ 5 Schlussbestimmungen / Rechtswahl / Gerichtstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Leistungen und Lieferungen ins Ausland.

2. Die etwaige Ungültigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Gleiches gilt bei Auftreten Digitalatelier Heibel - Fotografie eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken.

3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Rüdesheim am Rhein.